Pitztaler Gletscher & Rifflsee

Skipass-AGBs // Winter 2023/24

Skipassinfo von A – Z

Betriebseinstellung u. –störungen, reduzierter Betrieb Die Nichtausnützung des Skipasses wegen Schlechtwetter, Lawinengefahr, Ausfall von Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, unvorhergesehener Abreise usw. ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Die Pistenbenützung erfolgt auf eigene Gefahr. Änderungen von Betriebszeiten aufgrund der Schneelage vorbehalten.

Gerne weisen wir darauf hin, dass die Nutzung der Saison- bzw. Jahreskarte an die Einhaltung der jeweils gültigen und an gesetzliche zu beachtende Vorgaben geknüpft ist, dass sich diese Vorgaben jederzeit ändern können und dass diese Nutzung daher allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.

Ermäßigte Karten Für den Bezug einer ermäßigten Karte (Kinder, Jugend und Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich. Auf ermäßigte Karten gibt es keine weiteren Ermäßigungen.

Ticketsystem
a) Die Ausgabe der Tickets erfolgt auf einem berührungslosen Datenträger (Keine Pfandkarte). Die Datenträger sind wiederverwendbar und wiederaufladbar. Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung können die Datenträger bei an den Kassen oder in den dafür vorgesehenen Briefkästen für die Wiederverwertung retourniert werden.
b) Beim Kauf werden, je nach Kartentyp, Vor- & Nachnamen, Geburtsdatum sowie ein Lichtbild mittels digitaler Kamera erfasst.
c) Dieser Datenträger darf nicht an Dritte zur Nutzung durch diese übertragen werden.
d) Einzelfahrten für Nichtskifahrer werden als Bon mit QR-Code ausgegeben und müssen an den speziell dafür vorgesehenen Lesestationen gescannt werden.
Die Kartenkontrolle erfolgt elektronisch an allen Zubringerbahnen, sowie an Anlagen im Skigebiet

Onlinekauf
Die Online-Bestellung des Kunden setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder sowie das ausdrückliche Anerkennen der AGB mittels der im Buchungsfenster vorgesehenen Applikation voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (Namen, Wohnanschrift, E-Mailadresse) unverzüglich bekanntzugeben.

Missbrauch, Umtausch und Verlängerung Im Skigebiet werden laufend Kontrollen durchgeführt. Über entsprechende Aufforderung der Mitarbeiter der Bergbahnen sind das Ticket und allfällige Nachweise für eine Ermäßigung vorzuzeigen Die Skipässe unterliegen einem Zugangskontrollsystem mit Fotokontrolle. Hier werden bei den Drehkreuzen fallweise Fotos der Gäste angefertigt, welche Stichprobenartig von unserem Personal mit den Vergleichsfotos abgeglichen werden. Die Fotos werden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht.
Die Skipässe sind personenbezogen und nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und wird mit dem dreifachen Skipasstarif bestraft. Bei einer missbräuchlichen Verwendung bleibt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind – die Erstattung einer Anzeige vorbehalten.
Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass und die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Parken Das Parken auf all unseren Parkplätzen ist kostenlos!

Pistenrettung Pistenrettungseinsätze werden von uns verrechnet und sind bar zu bezahlen.

Rückvergütung bei Skiunfällen Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich und gilt nicht für Begleitpersonen. Die Berechnung der nicht genützten Tage erfolgt ab dem Tag der Deponierung des Skipasses und nicht ab dem Tag des Unfalls. Ein ärztliches Attest eines in der Region ansässigen Arztes ist vorzulegen.

Skipassverbünde Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karte berechtigt, werden von selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadensersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet. Bei Jahres- und Saisonskarten werden die persönlichen Daten bis auf Widerruf gespeichert.

Verlust Die verlorene Liftkarte wird nur bei Vorlage des Sperrnummernbeleges (Kassabons) und gegen Aufzahlung einer Bearbeitungsgebühr ersetzt.

Wahlskipass z. Bsp. 6in7 bedeutet, dass Du innerhalb von 7 Tagen 6 Tage Skifahren können. Auf Deinem Skipass wird der letzte Gültigkeitstag angegeben.

Skilehrer Skilehrer erhalten 10% Ermäßigung auf den Normaltarif bei Tages- und Mehrtageskarten (Ausweis mit gültiger internationalen Jahresmarke – IVSI erforderlich) (nicht bei Saisonkarten, Verbundkarte bzw. schon ermäßigten Karten).

Versehrtenermäßigung Kinder-Normaltarif ab einer Invalidität von 60%, Ausweis erforderlich; gilt nicht für Saisonkarten.

Kartenvorverkauf ab 15:00 des Vortages an allen Hauptkassen. Benützung der Karte ab 15:00 möglich.

Pitztal plus Beim Kauf von Mehrtagesliftkarten (gültig ab der 2-Tagesliftkarte) bist Du berechtigt an max. einem Tag die Liftanlagen am Hochzeiger oder am Kaunertaler Gletscher oder im Skigebiet Fendels zu nutzen.

Skibus Für die Inhaber eines gültigen Skipasses ist die Fahrt mit dem Skibus kostenlos.

Wichtige Hinweise

Betriebszeiten der Anlagen 09.00 – 16.00 Uhr

Öffnungszeiten Kassastellen Unsere Kassen sind täglich von 08:30-16:00 (auch sonn- und feiertags) geöffnet. Im Herbst gelten gesonderte Öffnungszeiten. Online erworbene Tickets können rund um die Uhr an den Ticketautomaten gegen Vorlage des bei der Bestellung erhaltenen QR Codes abgeholt werden.
Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, Bankomatkarte (Maestro) und Kreditkarten (Visa, Master Card, American Express)

Saisonbeginn und Ende je nach Schneelage www.pitztaler-gletscher.at

Preisänderung, Irrtum vorbehalten; alle Preise inkl. MWSt. Für den Kauf von Skipässen gelten die AGB – Gerichtsstand Innsbruck

Haftungsausschluss Die Pitztaler Gletscherbahn Gmbh & CoKG haftet – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Pitztaler Gletscherbahn GmbH & CoKG, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die Pitzaler Gletscherbahn GmbH & CoKG aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Vertragspartner der Pitztaler Gletscherbahn GmbH & CoKG nicht rechnen konnte.

AGB‘s Mit dem Kauf des Skipasses erteilt der Gast seine Einwilligung zu den AGBs.

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